Das Freihandelsabkommen der EU mit Neuseeland verpasst die Etablierung eines kritischen Nachhaltigkeitsbegriffs. Am 09. Juli 2023 haben die Europäische Union und Aotearoa Neuseeland ein umfangreiches Freihandelsabkommen abgeschlossen, das die Europäische Kommission mit Blick auf Nachhaltigkeitsfragen als ambitioniertestes Abkommen aller Zeiten bezeichnet. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass der Regelungsumfang in vielerlei Hinsicht umfassender und progressiver ist als in anderen Abkommen. Dennoch sind Defizite bei der Ausgestaltung des Streitbeilegungsverfahrens auszumachen, die auch darin begründet liegen, dass das Nachhaltigkeitskapitel es nicht vermag, einen für seine Widersprüche sensibilisierten, kritischen Nachhaltigkeitsbegriff zu etablieren. Erkenntnisse der Contradiction Studies können dazu beitragen, diese Lücke zu füllen. Mit dem Begriff der Nachhaltigkeit, wie er in dem Abkommen verwendet wird, sind Widersprüche verbunden. Erst deren Anerkennung ermöglicht es, diese Widersprüche auch auf rechtlicher Ebene mitzuverhandeln. Dazu muss das Streitbeilegungsverfahren unter Einschluss zivilgesellschaftlicher Akteur:innen effektiviert werden.
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