
Die Alternative für Deutschland (AfD) vertritt Positionen, die den gewerkschaftlichen Grundwerten widersprechen. Die gewerkschaftliche Interessenvertretung von Beschäftigten ist mit einer Mitgliedschaft in der AfD nicht vereinbar. Gewerkschaften dürfen die AfD deshalb per Unvereinbarkeitsbeschluss zu einer gegnerischen Organisation erklären und Mitglieder ausschließen, die zugleich Mitglied der AfD sind – und sollten das auch tun.
In diesem ersten Teil zeige ich, warum ein Unvereinbarkeitsbeschluss bei der AfD möglich ist. Der zweite Teil wird in den nächsten Tagen erscheinen und thematisieren, ob und wie nach einem solchen Unvereinbarkeitsbeschluss AfD-Mitglieder aus der Gewerkschaft ausgeschlossen werden können.
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