FAQ
Ich bin momentan dabei, meine Masterarbeit abzuschließen / mein Abschlusszeugnis liegt noch nicht vor / mir fehlt noch ein Schein / meine Master-Urkunde wurde noch nicht ausgestellt / … . Kann ich mich trotzdem auf eine Promotionsstelle bewerben?
Das Vorliegen der Master-Urkunde und vollständiger Zeugnisse ist eine zwingende Einstellungsvoraussetzung, d. h. zum Zeitpunkt der Einstellung müssen die Dokumente vorliegen. Kopien der entsprechenden Unterlagen reichen Sie bitte bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung ein.
Ich bin momentan dabei, meine Doktorarbeit abzuschließen / muss meine Arbeit noch verteidigen / die Urkunde wurde noch nicht ausgestellt / … . Kann ich mich trotzdem als Postdoktorand:in bewerben?
Das Vorliegen der Promotionsurkunde und vollständiger Zeugnisse ist eine zwingende Einstellungsvoraussetzung. Kopien der entsprechenden Unterlagen reichen Sie bitte bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung ein.
Was bedeutet „vollständige Zeugnisse“?
Vollständige Zeugnisse beinhalten die Master- bzw. Promotionsurkunde sowie dazugehörige Zeugnisse, die im Normalfall eine Übersicht über alle abgelegten Module, Seminare, Prüfungen, ggf. weitere Leistungen etc. und deren jeweilige Benotung enthalten sollten.
Kann ich mich mit einem nur einjährigen Masterabschluss bewerben?
Sie können sich gerne bewerben; ob Ihr jeweiliger Masterabschluss Sie zu einem Promotionsstudium an der Universität Bremen qualifiziert, wird bei in der Vorauswahl erfolgreichen Bewerber:innen im Einzelfall geprüft; die Entscheidung darüber liegt final beim jeweiligen Promotionsausschuss.
Muss ich vor Bewerbung bereits eine Betreuungszusage haben / mit potentiellen Betreuer:innen Kontakt aufnehmen?
Nein, das müssen Sie nicht. Sie sollten sich die Profile der beteiligten Wissenschaftler:innen des Kollegs allerdings genau anschauen, um herauszufinden, ob Ihr Projekt bei uns gut betreut werden kann. Bei Fragen zur fachlichen Passung können Sie sich gerne an die beteiligten Wissenschaftler:innen wenden.
Wer kann Empfehlungsschreiben für mich einreichen?
Empfehlungsschreiben können von allen selbstständigen Hochschullehrer:innen eingereicht werden, die mit Ihrer wissenschaftlichen Arbeit vertraut sind. Die jeweilige Person muss mindestens ihre Promotion abgeschlossen haben. Es ist ferner möglich, Empfehlungsschreiben von promovierten Wissenschaftler:innen einzureichen, die außerhalb der Universität in der Wissenschaft oder in einem Feld mit direktem inhaltlichem Bezug zu Contradiction Studies tätig sind (z.B. eine NGO).
Empfehlungsschreiben können gerne auch aus unterschiedlichen Disziplinen eingereicht werden, wenn gewünscht. Es gibt keine Vorgaben was Umfang oder Inhalt angeht.
Siehe auch „R3 / R4 researcher“: circabc.europa.eu/sd/a/d1ae7fdd-e80f-4b54-973b-dcea380132e4/ED-20120315-WG3-Point%203-Framework%20Research%20Careers-short.pdf
Was gehört in das Exposé für mein Promotionsvorhaben?
Für Ihre Bewerbung auf eine Stelle zur Promotion reichen Sie bitte ein kurzes Exposé zum geplanten Promotionsprojekt im Umfang von bis zu fünf Seiten ein. Im Exposé sollten Sie Thema, Forschungsfrage, und Methodik der geplanten Arbeit beschreiben, das Projekt in der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion verorten, und es zum Forschungsprogramm des Graduiertenkollegs in Beziehung setzen.
Es geht darum, darzustellen, was Sie untersuchen wollen, wie Sie es untersuchen wollen und warum Sie es untersuchen wollen/warum es wert ist, sich damit zu beschäftigen.
Je nach Fachkultur und nach den Erfordernissen ihres spezifischen Projekts kann die Gewichtung und Ausgestaltung des Exposés unterschiedlich ausfallen. Kontaktieren Sie bei Fragen gerne eine:n der beteiligten Wissenschaftler:innen des Graduiertenkollegs.
Wenn Sie derzeit noch an einer Universität eingeschrieben sind, gibt es möglicherweise Personen vor Ort, die Sie beraten können. In jedem Fall empfehlen wir, dass Sie Ihr Exposé nach Möglichkeit von einer Person gegenlesen lassen; möglichst jemand, der/die mit Ihrem Forschungsthema vertraut ist.
Hier finden Sie einige Links zu weiteren Informationsquellen und Beispielen, die im Internet frei zugänglich sind. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle dort genannten Tipps auf das von uns geforderte Exposé zutreffen, schon deshalb, weil wir Sie um ein Kurzexposé bitten; auch können sich Fachkulturen hier unterscheiden.
Muss ich für Bewerbungsunterlagen, die in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst sind, Übersetzungen von akkreditierten Übersetzer:innen vorlegen?
Abschlusszeugnisse und andere Bewerbungsunterlagen, die in anderen Sprachen als Englisch oder Deutsch vorliegen, müssen ins Englische oder Deutsche übersetzt werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung ist grundsätzlich jede klare und korrekte Übersetzung ausreichend. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie im Falle einer erfolgreichen Bewerbung innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums eine Übersetzung durch einen beglaubigten und staatlich anerkannten Übersetzer nachreichen müssen, und planen Sie entsprechend.
Bitte fügen Sie eine Erklärung des Notensystems bei, das in Zeugnissen und Transcripts verwendet wird.