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Dominik Koos

Lohngerechtigkeit per Gesetz? Der Kampf um Lohngerechtigkeit am Beispiel des Entgelttransparenzgesetzes

Mein Dissertationsprojekt untersucht die Entwicklung des Entgelttransparenzgesetzes und die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht. Dem Grundsatz der Entgelttransparenz liegt die Zielsetzung zugrunde, die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu verringern. Diese liegt – Stand 2023 – bei 18 % (bereinigt 6 %). Trotz der national- und internationalrechtlichen Verankerung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit besteht die Lohnlücke seit Jahrzehnten fort. Den Gerichten kommt im Rechtsstaat die Aufgabe zu, abstrakte Rechtsnormen wie das Entgelttransparenzgesetz im konkreten Einzelfall auszulegen und anzuwenden. Die Interpretation und Konkretisierung von Rechtsquellen wie Gesetzen, internationalen Verträgen und Verfassungsnormen ist kein automatischer Prozess, sondern beinhaltet stets eine normative Bewertung. Rechtsprechung bedeutet daher notwendigerweise eine politische Verortung in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen.

Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sind nicht die Ursachen und Hintergründe sozialer Konflikte, die Anlass zu einem Rechtsstreit geben. Gestritten wird in einem binären System über Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen. Die gesellschaftlichen Konflikte, zu deren Regulierung die jeweiligen Normen dienen, treten in den Hintergrund. Die Prozessparteien streiten im Rahmen einer spezifischen Argumentation über die Auslegung der Rechtsquellen im Rahmen der juristischen Methoden über die vermeintlich „richtige“ bzw. herrschende Meinung. Dass die Apolitizität der Rechtsprechung nur ein unerfüllbarer Selbstanspruch ist, wird insbesondere im Arbeitsrecht offensichtlich: Unternehmen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Kanzleien, soziale Bewegungen und politische Organisationen ringen nicht nur vor Gericht, sondern auch auf Fachtagungen, Fachverbänden, in wissenschaftlichen Fachzeitschriften, Fachkommentaren und in der öffentlichen Diskussion um die rechtliche Deutungshoheit.

In meiner Forschung untersuche ich, wie sich die politischen Auseinandersetzungen um das Prinzip der Entgelttransparenz ins Recht überführen. Am Beispiel der Debatten um die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und der Umsetzung ins nationale Recht untersuche ich, wie die politische Diskussion vor Gericht fortgesetzt wird. Zentrale Frage ist, wie Interessengruppen den juristischen Diskurs um die Auslegung von Gesetzen beeinflussen. Die Untersuchung soll nicht nur juristische Erkenntnisse liefern, sondern auch einen Beitrag zum Verständnis demokratietheoretischer Probleme im Rechtsstaat leisten.

Forschungsinteressen

Vita
  • Seit 06/2025
    Assoziierter Doktorand im Graduiertenkolleg 2686: Contradiction Studies, Universität Bremen
  • Seit 06/2020
    Rechtsschutzsekretär bei DGB Rechtsschutz GmbH, Oldenburg, Bremen und Kassel
  • 04/2018 – 04/2020
    Referendariat im Hanseatischen Oberlandesgericht, Bremen
  • 10/2011 – 03/2018
    Studium der Rechtswissenschaft
Publikationen