Contradiction Studies

»Die Gefahr einer einzigen Geschichte « (Chimamanda Ngozi Adichie). Widerspruch dekolonisieren

Gisela Febel (GRK Contradiction Studies), Michi Knecht (GRK Contradiction Studies)& Kerstin Knopf (GRK Contradiction Studies)

30.06.2022 16:15 17:30 Uhr

U Bremen GRA 2 0030

Textgrundlage

Da Costa Marques, Ivan. 2021. Decolonizing Knowledge Devices. In Andrea Ballestero & Brit Ross Winthereik (eds.).Experimenting with Ethnography. A Companion to Analysis, 219–234. Durham: Duke University Press. https://andreaballesterodotcom.files.wordpress.com/2021/06/ballesterowinthereik-2021-experimenting_with_ethnography.pdf (25.05.2022).

Maart, Rozena. 2020. Introduction – Decoloniality and Decolonial Education: South Africa and the World. In Alternation 33, 15– 44.

Mignolo, Walter D. 2007. DELINKING. The Rhetoric of Modernity, the Logic of Coloniality and theGrammar of De- coloniality. In Cultural Studies 21(2), 449–514.

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Bhabha zu Aufklärung und Kolonialität

„Homi Bhabha sagt über den Widerspruch zwischen den Idealen der Aufklärung, dem Anspruch auf Demokratie und Solidarität und der gleichzeitigen Kolonisierung und andauernden Kolonialität: ‚Diese ideologische Spannung, die in der Geschichte des Westens als despotische Macht im Moment der Geburt von Demokratie und Moderne sichtbar wurde, ist noch nicht angemessen in einer widersprüchlichen und kontrapunktischen Diskurstradition beschrieben worden.‘“

Kerstin Knopf
Paradoxie

„Die Grundlage des Rechts ist keine Idee als systematisches Einheitsprinzip sondern eine Paradoxie.“

Andreas Fischer-Lescano
ein (aufzu)lösendes Problem

„Widerspruch ist oft nicht primär ein (aufzu)lösendes Problem, sondern eine Antriebskraft, ohne die es nicht geht.“

Martin Nonhoff
Kohärenz im Denken

„Das Gebot der Widerspruchsfreiheit erzeugt im Allgemeinen eine Kohärenz im Denken, die oftmals im Widerspruch zur Komplexität des Sozialen steht.“

Yan Suarsana
Zwischenraum

„Der Widerspruch des Rechts bei Derrida liegt in dem Zwischenraum, der die Unmöglichkeit einer Dekonstruktion der Gerechtigkeit von der Möglichkeit der Dekonstruktion des Rechts trennt.“

Andreas Fischer-Lescano